Hessen beschließt Jura-Bachelor
Der hessische Landtag hat am 26. März die Einführung eines integrierten Jura-Bachelors beschlossen. Das Gesetz eröffnet dem Fachbereich Rechtswissenschaften ab dem Winter-semester 2025/2026 die Möglichkeit, den Studierenden seines Staatsexamensstudiengangs auf Antrag einen Bachelorabschluss (LL.B.) zu verleihen.
Voraussetzung dafür ist, dass vom Landesjustizprüfungsamt festgestellt worden ist, dass alle Studienleistungen erbracht worden sind, die für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlich sind. Darüber hinaus muss eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung (wie die wissenschaftliche Hausarbeit im Schwerpunktbereich) abgelegt worden sein. Studierende der Rechtswissenschaften haben somit künftig die Möglichkeit, mit ihrem Studium zwei juristische Abschlüsse zu erwerben. Das Gesetz gilt rückwirkend auch für alle Studierenden, die erstmalig nach dem 1.01.2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zum Staatsexamen zugelassen worden sind. Der Fachbereich Rechtswissenschaften begrüßt diese wichtige Reform der Juristenausbildung, für die sich der Fachbereich seit Langem nachdrücklich eingesetzt hat. Der Fachbereich wird umgehend die Schritte zur Umsetzung der Reform einleiten und die Studierenden über den Stand laufend informieren.
FB 01 Rechtswissenschaften
Unser Hinweis
Achtung, der Bachelorgrad des LL.B. wird also an Bewerber verliehen, die die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung des ersten Staatsexamens erfüllen, unabhängig vom Prüfungserfolg, soll also denjenigen helfen, die nach einer Studienzeit von durchschnittlich 4-6 Jahren das erste juristische Staatsexamen nicht bestanden haben oder kein zweites Staatsexamen und damit nicht die Befähigung zum Richteramt oder die Zulassung als Rechtsanwalt anstreben !
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